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Verbot von Bleimunition: Die Rechte unserer Jäger müssen gewahrt werden!

Bleimunition, die für die Jagd in Gewässern und Feuchtgebieten verwendet wird, ist immer wieder Bestandteil europäischer Entscheidungsprozesse. Diese Woche haben wir im Parlament über einen Einspruch gegen den Kommissionsvorschlag, welcher die Verwendung und das Mitführen von Bleischrot in der Nähe von Gewässern beschränkt, abgestimmt. Grundsätzlich unterstütze ich die schrittweise Abschaffung von Blei in Munitionen, jedoch sollte dies auch in einer für alle Beteiligten in einer verständlichen und realistischen Weise geschehen. 

 

Der vorliegende Vorschlag der Kommission schießt jedoch in einigen Punkten deutlich über das Ziel hinaus. Kernproblem ist zum einen die extrem weite Definition von Feuchtgebieten, in Verbindung mit einer 100m langen Pufferzone, in der das Mitführen von Bleimunition verboten sein soll. Zu demselben Urteil kam auch bereits die Europäische Chemikalien-

agentur (ECHA). Die Kommission geht also hier in nicht nachvollziehbarer Weise gegen die Empfehlungen ihrer eigenen Agentur vor. Sorgen bereitet mir zudem die Abkehr vom rechtlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung und die damit einhergehende Beweislastumkehr zu Lasten der Anwender, wie es die Kommission in ihrem Vorschlag plant. Demnach würde für jeden Bürger, welcher Bleischrot innerhalb eines 100m Bereichs zu einem Gewässer mit sich führt, die Vermutung gelten, dass er diesen dort auch verwendet. Auch eine geplante Ausweitung der Verordnung auf neue Bereiche, wie den Schießsport, der ursprünglich gar nicht im Zielbereich der Verordnung war, sehe ich sehr kritisch. Aus diesem Grund habe ich mich gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen der EVP-Fraktion für den Einspruch gegen den Kommissionsvorschlag stark gemacht. Leider konnten wir uns in der Abstimmung im Plenum gegen Sozialisten, Linke und Grüne nur sehr knapp nicht durchsetzen. Ich hoffe dennoch, dass wir gemeinsam mit der Kommission eine Lösung finden werden. Denn eines ist sicher, wir brauchen klar, praktikable Regelungen, die Rechtssicherheit sowohl für Anwender als auch Vollzugsbehörden garantieren. Unsere Jäger, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Wälder beitragen, dürfen auf keinen Fall unter Generalverdacht gestellt werden!