„Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ lautet der volle Name eines Berichts, über den das Europaparlament diese Woche abgestimmt hat. Bereits im Vorfeld hatte der Bericht einige Aufmerksamkeit bekommen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben uns dazu angeschrieben.
CDU und CSU haben gegen den Bericht des sozialistischen Berichterstatters Matić gestimmt, da darin ein Grundrecht auf Abtreibung gefordert und die Gewissensfreiheit von Ärzten in Frage gestellt wird. Damit widerspricht der Bericht unseren moralischen und ethischen Überzeugungen. Das Recht auf Leben ist ein grundlegendes Menschenrecht und steht im Zentrum christdemokratischer Politik. Ärzte haben wie jeder Mensch das Recht, nach ihrem Gewissen und ihren Überzeugungen zu handeln. Ärzte müssen daher die Möglichkeit haben, sich aus persönlichen Gründen auf eine Gewissensklausel zu berufen und Eingriffe abzulehnen, die im Widerspruch zu ihren grundlegenden Überzeugungen stehen.
Wir stehen dabei zur gültigen Rechtslage in Deutschland. Abtreibungsgesetze und Bestimmungen für die sexuelle und reproduktive Gesundheit fallen - so wichtig diese Themen auch sind - ohnehin nicht in die Gesetzgebungskompetenz der EU. Leider wollen dies Grüne, Sozialdemokraten und Linke im Europaparlament nicht akzeptieren und haben für den Matic-Bericht gestimmt. Rechtliche Auswirkungen hat der Bericht jedoch keine. Es ist eine unverbindliche Entschließung.