Mich haben in den letzten Tagen einige Zuschriften von besorgten Unternehmen aus der Region erreicht. Der Grund dafür ist der aktuell in der Kommission diskutierte Entwurf für überarbeitete Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (kurz KUEBLL).
Zum Hintergrund: Welche Fördergelder und Beihilfen die Mitgliedstaaten gewähren dürfen, wird auf europäischer Ebene entschieden. So legen die KUEBLL unter Anderem fest, wie die Mitgliedsstaaten erneuerbare Energien fördern können, ohne gegen Beihilferecht zu verstoßen. Das deutsche Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) fällt als Beihilfe darunter, da die EEG-Umlage u.a. mithilfe der Einnahmen aus dem CO2-Preis gedeckelt ist. Die Kommission hat im Sommer umfassende Pläne vorgelegt, wie die bisher geltenden EU-Behilferegelungen auch mit Blick auf die EU-Klimaziele angepasst werden können.
Leider stellen einige der veröffentlichten Vorschläge in meinen Augen keinen zufriedenstellenden Ausgleich zwischen den Zielen des Klimaschutzes und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen. Die bisherige, besondere Ausgleichsregelung, wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland, erlaubt es energieintensiven Unternehmen - trotz hoher Stromkosten und verschärfter internationaler Wettbewerbssituation - durch Teilentlastungen auf den Weltmärkten bestehen zu können. Ohne diese Ausgleichsregelung - wie im aktuellen Entwurf vorgeschlagen - steht zu befürchten, dass zum Beispiel die Produktion von nachhaltigen Produkten, wie Holzpellets oder auch das Recycling von Kunststoffen in Europa wirtschaftlich nicht mehr profitabel wäre. Die damit entstehenden Fehlanreize könnten zu höheren Kosten für direkte Emissionen, Standortschließungen und schließlich der Verlagerung von Tätigkeiten an Standorte mit geringeren Umweltstandards und Stromkosten (Carbon Leakage) führen, nicht aber zur Verminderung von Treibhausgasemissionen.
Sowohl dem Klima, als auch den Arbeitsplätzen in Europa wäre ein Bärendienst erwiesen. Auch könnte nach den Plänen der EU-Kommission die Herstellung von Industriegasen, die mit hohem Stromeinsatz verbunden ist, von der Sektorenliste gestrichen werden. Davon wäre auch die für die Herstellung von Wasserstoff notwendige Wasserstoffelektrolyse betroffen. Der Vorschlag, die Industriegase von der Liste zu streichen, würde allen Bemühungen auf deutscher und europäischer Ebene entgegen laufen, den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft zu schaffen und vor allem Wasserstoff wettbewerbsfähiger zu machen.
Aus diesen Gründen habe ich mich Mitte September in einem Schreiben, gemeinsam mit meinen Kollegen aus dem Europäischen Parlament Monika Hohlmeier und Markus Ferber an die Kommission und die zuständige Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager gewandt (zum Brief).
Wir fordern die Kommission auf ihren aktuellen Leitlinienentwurf noch einmal zu überarbeiten. Die derzeit noch gültigen EU-Beihilfeleitlinien bilden einen wichtigen Rahmen für die Nationalstaaten die notwendige Entlastung von Zusatzbelastungen zu regeln. Wenn wir - wie von der Kommission vorgeschlagen - Erstattungen mit konkreten Investitionsvorgaben verknüpfen laufen wir Gefahr den Spielraum für unternehmerische Investitionsentscheidungen noch weiter einzuschränken. In den kommenden Jahren werden wir in Europa beträchtliche nachhaltige Investitionen benötigen. Einen erheblichen Teil davon wird die Privatwirtschaft stemmen müssen. Wir sollten daher auf Entlastungen, statt weitere Belastungen setzen.