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Internationales Beschaffungswesen: Diskriminierung von EU-Firmen beenden

Nach einer langen, fast zehnjährigen, Blockade im Rat haben wir am vergangenen Dienstag in Straßburg über ein internationales Instrument abgestimmt, das Drittländer dazu bringen soll, ihre Märkte für öffentliche Aufträge für die EU zu öffnen. Das sogenannte Instrument für internationales Beschaffungswesen (engl. IPI) sieht Maßnahmen vor, die den Zugang von Nicht-EU-Unternehmen zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der EU einschränken, wenn die Regierungen dieser Länder EU-Unternehmen keinen vergleichbaren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen gewähren. Dieses Druckmittel soll die Kommission nutzen, um in Verhandlungen eine Öffnung ausländischer Märkte für EU-Unternehmen zu erreichen. Ziel ist also nicht, Europa abzuschotten, sondern den Zugang zu Drittstaaten wie China zu öffnen - durch die Drohung, deren protektionistische Praktiken ansonsten zu kopieren.

 

Wie funktioniert das Instrument in der Praxis?

 

Wollen sich Konzerne aus China oder anderen abgeschotteten Märkten an Ausschreibungen beteiligen, zum Beispiel für den Bau einer Autobahn, kann die Kommission dies dem Gesetz zufolge sabotieren. Die Kommission darf das ausschreibende Amt zwingen, chinesische Angebote mit einem Malus zu versehen. Die Beamten müssten die Offerte dann so behandeln, als sei der Preis höher, als er in Wirklichkeit ist. Das verbessert die Chancen europäischer Rivalen. Der Kommission steht auch eine zweite, noch härtere Variante zur Verfügung: Sie kann Mitgliedstaaten komplett verbieten, bestimmte Firmen zum Zuge kommen zu lassen. Durch die Förderung der Gegenseitigkeit zielt das IPI darauf ab, diese geschützten Märkte zu öffnen und die Diskriminierung von EU-Unternehmen in Drittländern zu beenden.

 

Abbau von wettbewerbsverzerrenden ausländischen Subventionen in öffentlicher Vergabe

 

Parallel zu dem diese Woche angenommenen IPI-Instrument, verantworte ich aktuell im Ausschuss für Binnenmarkt als Berichterstatter den im Mai 2021 vorgelegten Verordnungsvorschlag über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen. Wir erleben es immer häufiger, dass drittstaatlich subventionierte Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern europäische Firmen übernehmen oder mit Dumping-Angeboten an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, sich so einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen. Es ist an der Zeit, dass wir einheitliche Spielregeln schaffen. Es kann nicht sein, dass Subventionen der Mitgliedstaaten strengen EU-Beihilfekontrollen unterlegen. Für Drittstaatssubventionen - bis jetzt - jedoch keine vergleichbaren Kontrollmechanismen existieren. Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind faire Wettbewerbsbedingungen wichtig, um die Erholung der Wirtschaft zu unterstützen.