Digitale Plattformen wie Facebook, Google oder Amazon haben unseren Alltag bereits seit längerer Zeit vollständig eingenommen, sind für Manche kaum noch verzichtbar. Eine Kehrseite unserer „vernetzten“ Welt ist jedoch die vermehrte, unkontrollierte Verbreitung strafbarer Inhalte wie Kinderpornographie und Hasskriminalität über Internetplattformen, welche man gerade über die letzten Jahre hinweg häufiger beobachten kann.
Mit dem Gesetz über digitale Dienste (Engl. kurz DSA) kommt die Europäische Union nun zu einer Grundsatzentscheidung, die wieder sicherstellen soll, dass in Europa (auch online) nur das erlaubt ist, was dem geltenden Recht entspricht. Der von der Kommission Ende 2020 gemeinsam mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) vorgelegte Gesetzesvorschlag soll nun endlich Transparenz und ein sicheres Online-Umfeld für die Nutzer schaffen und Teile der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 reformieren. Diese Woche haben wir als Europäisches Parlament unsere Position zum Gesetzesvorschlag beschlossen.
Wichtig war uns als EVP-Fraktion, dass wir mit dem DSA ein ausgewogenes Instrument schaffen. Strengere Regeln und Pflichten für große Plattformen ja, aber keine unnötigen administrativen Anforderungen für letztere. Klar ist, dass Online-Plattformen große Vorteile für die Verbraucher bringen, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb und außerhalb der Union erleichtern. Wir haben uns zudem dafür eingesetzt, dass das sogenannte „Herkunftslandprinzip“ erhalten bleibt. Letzteres sorgt dafür, dass innovative Unternehmen schnell in Europa den gesamten Markt nutzen können und nicht bereits an den eigenen Landesgrenzen gestoppt werden. Zielgerichtete Werbung generell zu verbieten, wie es Grüne und Linke fordern, lehnen wir ab. Mit der Datenschutz-Grundverordnung und der E-Privacy-Verordnung haben wir aber bereits heute ein umfassendes Regelwerk zum Umgang mit zielgerichteter Werbung geschaffen. Zielgerichtete Werbung generell zu verbieten, würde natürlich dazu führen, dass viele Dienste künftig kostenpflichtig werden.
Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass das was offline illegal ist, auch online strafrechtlich verfolgbar ist. Hassrede und Cybermobbing dürfen keinen Spielraum bekommen. Und das ist die entscheidende Errungenschaft des Gesetzes über digitale Dienste. Der DSA hat das Potential weltweite Strahlkraft entwickeln zu können, dem derzeitigen „Digitalen Wilden Westen“, in dem die großen Plattformen ihre Regeln selbst festlegen, kriminelle Inhalte und Hassrede sich unkontrolliert verbreiten können, nun endlich ein Ende zu setzen. Nun liegt es an der Französischen Ratspräsidentschaft, gemeinsam mit Kommission und Parlament eine schnelle Einigung in den anstehenden Trilogverhandlungen zu finden, um dieses wichtige Gesetz auf den Weg zu bringen.