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Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Bauproduktenverordnung - ein guter Aufschlag, den das Europäische Parlament noch verändern möchte

Die EU-Kommission hat diese Woche ihr Paket zur Kreislaufwirtschaft, u.a. mit überarbeiteten Gesetzgebungsvorschlägen zu Ökodesign und für Bauprodukte veröffentlicht.

Der CSU-Europaabgeordnete und EVP-Berichterstatter für den Initiativbericht des Europäischen Parlaments zur Novellierung der Bauproduktenverordnung (2021), Christian Doleschal erklärt dazu: „Seit fast 10 Jahren hat sich das System der technischen Regulierung und Normung von Bauprodukten als Katalysator für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bewiesen. Leider kommt dieses System seit einigen Jahren ins Stocken. Ich begrüße es daher, dass die Kommission diese Woche mit der veröffentlichten Überarbeitung der Bauproduktenverordnung den seit Jahren herrschenden Rückstau bei den harmonisierten Normen im Bauproduktebereich auflösen und bestehende Rechtslücken schließen will.“


„Die Neufassung der Bauproduktenverordnung bietet gemeinsam mit der Gebäudeeffizienz-, der Ökodesign-Richtlinie und der „Sustainable Products Initiative“ die große Chance, Bauprodukte fit für die Zukunft zu machen. Kritisch sehe ich jedoch, dass die Kommission in ein und derselben Verordnung, die die sichere Verwendung von Bauprodukten reguliert nun auch sämtliche Nachhaltigkeitsanforderungen an Bauprodukte regelt. Das schafft nicht nur mehr Bürokratie und Überregulierung,

sondern bremst auch Innovationen“, so Christian Doleschal.

Hintergrund: Das Europäische Parlament hat sich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen eines Initiativberichts, den ich als Berichterstatter der EVP-Fraktion verantwortet habe, zur geplanten Novellierung der Bauproduktenverordnung positioniert. Mein Bericht umfasste unter anderem Forderungen die Digitalisierung im Baubereich z.B. durch Einsatz von digitalen Leistungserklärungen voranzutreiben, sowie praktikable Lösungen um jahrelang bestehende Rechtslücken bei der Normung von Bauprodukten endlich zu schließen. Das Parlament wird sich in den kommenden Monaten zu dem am 30. März 2022 vorgelegten Kommissionsvorschlag positionieren und gemeinsam mit der Kommission und dem Rat in den Trilog- Verhandlungen das Gesetz auf den Weg bringen.