Die Nutzung von Daten wird im unternehmerischen Alltag sowie für die Forschung und Entwicklung immer wichtiger. In Europa gibt es bereits einige gut gefüllte Datensilos. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen haben allerdings oft Probleme an die für sie relevanten Daten zu gelangen. Der im Plenum angenommene Data Governance Act soll deshalb vor allem die Datenverfügbarkeit und den niederschwelligen Zugang dazu verbessern.
Mit dem Data Governance Act werden neue Regeln für Datenmarktplätze („Datenmittlerdienste“) aufgestellt. Diese Regeln sehen unter anderem vor, dass Datenmarktplätze ausschließlich als neutrale Mittler auftreten sollen. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Plattform, die beispielsweise den Handel mit Sensorendaten von landwirtschaftlichen Geräten wie Traktoren, Sprühgeräten oder Erntemaschinen organisiert, diese Daten nicht für die eigenen Zwecke, wie die Entwicklung von hauseigenen Algorithmen für den Agrarsektor, einsetzen darf. Dadurch wird unter anderem gewährleistet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer von Daten darauf vertrauen können, dass ihnen durch das Datenteilen kein Wettbewerbsnachteil durch die Verwendung ihrer Daten durch Dritte entsteht. Durch die Gewährleistung von Vertrauen und Fairness, kann der EU-weite Datenaustausch sein volles Potenzial entfalten und neue, nachhaltige Geschäftsmodelle und Innovationen hervorbringen.
CDU und CSU haben sich im Gesetzgebungsverfahren für eine faire und vertrauenswürdige Datenwirtschaft in Europa eingesetzt. Die Regulierung soll die Europäische Union fit für die Datennutzung im digitalen Zeitalter machen, um nicht von den Weltmächten abgehängt zu werden. Der Data Governance Act stellt die Weichen für europäische Digitalunternehmen als digitale Innovatoren in der Weltwirtschaft.