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Recht auf Reparatur: ganzheitlicher Ansatz anstelle eines regulatorischen Flickenteppichs

„Reparieren statt Wegwerfen“ - diese Woche hat das Europäische Parlament im Rahmen eines Entschließungsantrags seine Prioritäten mit Blick auf den im dritten Quartal 2022 geplanten Kommissionsvorschlag zum Recht auf Reparatur dargelegt. Die Initiative für nachhaltige Produkte wird die Ökodesign-Richtlinie überarbeiten und befindet sich derzeit in der öffentlichen Konsultationsphase. Der Kommissionsvorschlag gilt als wichtiger Schritt, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft in Europa zu verwirklichen und klimaneutral zu werden.

 

Das Thema ist nicht neu. Das Parlament hat bereits im November 2020 und im Februar 2021 zwei Entschließungen angenommen, in denen die Wichtigkeit des Rechts auf Reparatur erwähnt wird. In der diese Woche verabschiedeten Entschließung fordert das Parlament die Kommission unter anderem dazu auf, dass Reparaturen für Verbraucher zum Beispiel durch Prämien für die Reparatur eines defekten Geräts oder den Erhalt eines Ersatzgeräts für die Dauer der Reparatur attraktiver gemacht werden sollen. Geräte sollen insgesamt haltbarer und leichter zu reparieren sein und abnehmbare und austauschbare Teile enthalten. Auch sollen Hersteller dazu verpflichtet werden, kostenlosen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu gewähren.

 

In der Diskussion auf das Recht auf Reparatur ist es uns ein Anliegen, Anreize für die Unternehmen, anstelle von noch mehr Bürokratie zu schaffen. Ein Grund, dass Geräte eher entsorgt als repariert werden, ist die Komplexität der Reparaturmaßnahmen. Oftmals ist die Reparatur teurer als die Anschaffung eines neuen Geräts. Das sollte sich auf lange Sicht ändern. Kritisch sehen wir dabei, die von den Grünen und Linken geforderte verbindliche, „pauschale“ Mindestaufbewahrungsdauer von Ersatzprodukten.

 

Es bedarf einer klaren Linie und eines ganzheitlichen Ansatzes. Die Kommission sollte in ihrem für den Herbst 2022 angekündigten Kommissionsvorschlag die gesamte Kreislaufwirtschaft in den Blick nehmen. Wir sollten kein weiteres Brüsseler Bürokratiemonster schaffen, das möglicherweise in einem Flickenteppich nationaler Sonderregeln münden könnte. Der Bereich der Reparaturdienstleistungen sollte gezielt gefördert bzw. Belastungen abgebaut werden, um diese wirtschaftlicher zu machen, anstatt mit neuen überzogenen Vorschriften zu überziehen. Nur so kann es uns letztendlich gelingen, den wachsenden Abfallstrom und insbesondere Elektronikabfälle zu reduzieren, um so langfristig eine funktionierende Kreislaufwirtschaft in der EU zu schaffen.