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Gleiche Spiel- und Wettbewerbsregeln für alle im EU-Binnenmarkt: Parlament bringt Gesetz über wettbewerbsverzerrende Subventionen auf den Weg

Diese Woche hat das Europäische Parlament mit einer riesigen Mehrheit die Verordnung über wettbewerbsverzerrende Subventionen im EU-Binnenmarkt (Engl. Foreign Subsidies Regulation) verabschiedet. Es hat damit auch den Weg freigemacht für die ab Donnerstag startenden Trilogverhandlungen zwischen dem Ministerrat, der Kommission und dem Parlament.

 

Warum ist dieses neue Gesetz so wichtig?

Wir erleben es immer häufiger, dass drittstaatlich subventionierte Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern europäische Firmen übernehmen oder mit Dumping-Angeboten an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, sich so einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen. So hat beispielsweise ein chinesisches Telekommunikationsunternehmen bei einer kürzlich stattgefundenen Ausschreibung in den Niederlanden seine europäischen Mitbewerber um fast 60 Prozent unterboten, ein Preis der nicht einmal die Kosten für die bereitgestellte Ausrüstung deckt. Ein anderes Beispiel ist die Ausschreibung für die Elbvertiefung in Hamburg, bei dem ein chinesischer Staatskonzern jüngst ein Angebot abgegeben hat, das 30 Prozent günstiger, als die europäische Konkurrenz war. Beide seit Jahren in der EU tätigen Unternehmen stehen im Verdacht seit Jahren staatliche Subventionen aus Peking erhalten zu haben.

 

Bisher konnten die Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission in solchen Fällen nur dann einschreiten, wenn EU-Regierungen ihren Unternehmen Subventionen zahlen und so den Binnenmarkt verzerren. Daneben kann die Kommission Strafzölle verhängen, wenn Hersteller auf anderen Kontinenten Beihilfen erhalten, ihre Ware dann zu deutlich günstigeren Preisen als ihre Konkurrenten in die EU exportieren. Für Drittstaatssubventionen, also Subventionen welche Konzerne oder Unternehmen in ihren Heimatländern erhalten und mit denen sie sich dann in der EU an Ausschreibungen oder Firmenübernahmen beteiligen gab es jedoch bis jetzt keinen vergleichbaren Kontrollmechanismus. Die neue EU-Verordnung schließt nun endlich diese Lücke.

 

Die Verordnung sieht nun vor, dass Konzerne Übernahmen zuvor von der Kommission genehmigen lassen müssen, wenn sie binnen drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro Subventionen von Nicht-EU-Regierungen erhalten haben. Zudem müssen Bieter bei großen staatlichen Ausschreibungen die Brüsseler Behörde über solche Beihilfen informieren. Auch gibt der Gesetzentwurf Schwellenwerte vor, ab wann Geschäfte bei der Kommission gemeldet werden müssen. Als Parlament fordern wir zudem, das künftig Ausschreibungen über einen Wert von 200 Millionen Euro berücksichtigt werden - ein deutlich niedrigerer Wert als ursprünglich von der Kommission im Vorschlag gefordert. Übernahmen sollen geprüft werden, wenn das Zielunternehmen mindestens 400 Millionen Euro Umsatz jährlich erwirtschaftet. Daneben ermöglicht die neue Verordnung der Kommission jederzeit von sich aus tätig werden zu können, sollte sie den fairen Wettbewerb in Gefahr sehen - selbst wenn die Schwellenwerte nicht erreicht werden.

 

Ich freue mich sehr, dass wir dieses wichtige Gesetz im Parlament in Rekordzeit auf den Weg gebracht haben und, dass ich als EVP-Berichterstatter für die Stellungnahme im Binnenmarktausschuss maßgeblich an diesem Gesetz mitarbeiten konnte. Ich hoffe nun, dass wir auch in den Trilogverhandlungen zu einer ähnlich schnellen Einigung gelangen und dieses wichtige Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten kann. Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind faire Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt wichtig, um die Erholung der Wirtschaft zu unterstützen.