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Meilenstein für fairen Wettbewerb: EU beschließt Maßnahmen gegen drittstaatliche wettbewerbsverzerrende Subventionen

Vergangene Woche haben das Europäische Parlament, die Kommission sowie der Rat nach über fünf Stunden Trilogverhandlungen eine politische Einigung über Maßnahmen gegen ausländische Subventionen gefunden. Die Einigung ist ein weiterer Meilenstein für unseren Europäischen Binnenmarkt.

 

Wir erleben es leider immer häufiger, dass drittstaatlich subventionierte Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern europäische Firmen übernehmen oder mit Dumping-Angeboten an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, sich so einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen. Die am Donnerstagabend auf den Weg gebrachte Verordnung gibt der EU-Kommission nun erstmalig weitreichende Befugnisse, unfaire, wettbewerbsverzerrende Praktiken durch ausländische Investoren einzuschränken. Demnach müssen Unternehmen künftig Übernahmen oder Fusionen anzeigen, sobald der Jahresumsatz der beteiligten Firmen 500 Millionen Euro übersteigt, sowie mindestens 50 Millionen Euro aus einem Nicht-EU-Land fließen. Ebenfalls hat die Kommission die Möglichkeit, öffentliche Auftragsverfahren ab einem Vertragswert von 250 Millionen Euro, bei denen mindestens vier Millionen Euro ausländischer Subventionen enthalten sind, zu untersuchen. Zusätzlich kann die Kommission über ein sogenanntes „ex officio“ Verfahren, aus eigener Initiative kleinere Vergabeverfahren und Unternehmensübernahmen untersuchen, sobald der Verdacht besteht, dass unzulässige Subventionen von Nicht-EU-Staaten geflossen seien könnten.

 

Das letzte Woche verabschiedete Instrument erlaubt es nun erstmals drittstaatliche Unternehmen denselben strikten Regeln für staatliche Beihilfe, wie sie bereits für europäische Firmen gelten, zu unterwerfen. Investitionen außereuropäischer Drittstaaten sind willkommen, es gelten aber für sie unsere europäischen Spielregeln.

 

Es freut mich sehr, dass es uns letzte Woche in den Trilogverhandlungen auch gelungen ist, viele der vorab von mir im Binnenmarktsausschuss als EVP-Berichterstatter verhandelten Prioritäten, wie (hohe) Schwellenwerte für Öffentliche Ausschreibungen, mitaufzunehmen. Wichtig war es mir auch, dass wir mit dem neuen Regelungsinstrument keine zusätzlichen bürokratischen Hürden für europäische Unternehmen zum Beispiel durch übertriebene Nachweis- und Meldepflichten einführen.

 

Das auf den Weg gebrachte Instrument schließt nun nicht nur eine bisher bestehende Regelungslücke, sondern wird letztendlich auch unsere strategische Unabhängigkeit garantieren. Gerade in wirtschaftlich rauer werdenden Zeiten wird dies immer wichtiger werden!