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Beschränkung von Blei - Wie geht's weiter für Handwerker, Jäger und Schützenvereine?

Seit einigen Tagen erreichen mich vermehrt besorgte Anfragen von Handwerkern, Jägern und Schützenvereinen bezüglich der kürzlich von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Stellungnahme zur Beschränkung von Blei. In ihrer Stellungnahme empfiehlt die ECHA acht Substanzen, unter anderem Blei, in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe in der REACH-Verordnung aufzunehmen. Von Schussmunition, Orgelpfeifen, Metallblasinstrumenten, historischen Bleiglasfenstern, der Bedachung historischer Gebäude und Sakralbauten, Strahlenschutztüren, Zinnfiguren bis hin zu Anschlüsse von Schornsteinen auf Dächern - die Liste der Produkte, welche von einer möglichen Beschränkung von Blei betroffen wäre, ist sehr lang. Für viele der Anwendungen gibt es keine geeigneten Alternativen. Eine Zulassungspflicht von Blei wie von der ECHA vorgeschlagen, ist einem Blei-Verbot gleichzusetzen, da der bürokratische und zeitliche Aufwand von Zulassungsverfahren sehr hoch ist.

Wie geht’s weiter? Der Ball liegt nun bei der Kommission und dem REACH-Kommitologieausschuss, die Stellungnahme der ECHA auszuwerten und darauf aufbauend einen Vorschlag vorzulegen. Ich halte die Empfehlungen der ECHA für zu weitreichend und werde mich daher kommende Woche in einem Brief an die Kommissionspräsidentin von der Leyen für eine großzügige Ausnahmeregelung einsetzen.