Der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament hat heute Morgen seinen Bericht zur Überarbeitung der Bauproduktenverordnung (BauPVO) mit großer Mehrheit angenommen. Dazu erklärt Christian Doleschal (CSU), Berichterstatter des Europaparlaments:
„Gute und sichere Bauprodukte sind für unsere Gebäude, in denen wir statistisch gesehen mehr als 80% unseres Tages verbringen, essentiell. Wichtig ist, dass dieses Material transparent und umfassend gekennzeichnet wird, um so letztendlich auch die reibungslose, grenzüberschreitende Vermarktung in der EU gewährleisten zu können. Ich freue mich, dass es uns mit der heutigen Abstimmung gelungen ist, den ursprünglich sehr komplexen Kommissionsvorschlag zu entschlacken und nutzerfreundlicher zu gestalten. Mit einem klar definierten Anwendungsbereich und klaren Vorgaben, wie Normen für Bauprodukte erstellt werden sollen möchten wir den seit Jahren bestehenden Normenstau auflösen, verständliche Rahmenbedingungen schaffen und die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt beschleunigen. Die Ausgestaltung der technischen Regelsetzung sollte dabei grundsätzlich weiterhin bei den europäischen Normungsorganisationen verbleiben und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, über delegierte Rechtsakte erfolgen.
Auch haben wir uns für eine kürzere Übergangszeit stark gemacht. Zwei bis 2045 nebeneinander existierende Verordnungen schaffen große Unsicherheiten für die Industrie. Unser Vorschlag ist daher ein Übergangszeitraum von 10 Jahren. So können bereits unter der alten BauPVO erstellte Normen weitere 10 Jahre benutzt werden. Die Bauindustrie kämpft mit Rohstoffmangel, schlechter Auftragslage und fehlenden Fachkräften. Es ist nicht der Moment für noch mehr Bürokratie. Jetzt ist es an der Zeit, der europäischen Bauwirtschaft durch diese Krise zu helfen. Ich bin froh, dass unser heute abgestimmter Bericht sich auf das Wesentliche konzentriert, Über- oder gar Doppelregulierung in verschiedenen Rechtstexten verhindert und so verständliche Rahmenbedingungen schafft.
Wichtig ist nun, dass nach der heutigen Ausschussabstimmung zügig das Trilogmandat durch das Plenum erteilt wird.“
Hintergrund:
Am 30. März 2022 hat die EU-Kommission ihren Legislativvorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung vorgelegt. Hauptziel der Bauproduktenverordnung ist es, EU-weit einheitliche Prüfstandards für Bauprodukte zu etablieren und einen einheitlichen Markt zu fördern. Sie ist eine der rechtlichen Grundlage für die CE-Kennzeichnung der Produkte und für die Leistungserklärungen der Hersteller.
Die Plenarabstimmung ist für die Juli-Plenarsitzung in Straßburg vorgesehen.