Wir halten als CDU/CSU-Gruppe die derzeit vorliegenden Texte für ein europäisches Lieferkettengesetz für nicht zustimmungsfähig. Unser Ziel ist es, dass die EU wirksame Maßnahmen ergreift, um die Lebensperspektive der Menschen in ärmeren Regionen zu verbessern und dort auch Anreize für einen nachhaltigeren Umgang mit der Natur zu setzen. Die derzeit vorliegende Position aus dem Rechtsausschuss ist dafür nicht zweckmäßig. Wenn sich in der Folge europäische Unternehmen weiter aus bestimmten Weltregionen zurückziehen und anderen viel aggressiver auftretenden Wettbewerbern wie China das Feld überlassen, wird das nicht zur Verbesserung der Situation vor Ort beitragen. Erste Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz gehen in diese Richtung.
Trotz aller von Axel Voss erreichten Verbesserungen, wie der risikobasierte Ansatz, gibt es leider zahlreiche Punkte, bei denen der vorliegende Text noch über das bestehende deutsche Gesetz hinausgeht. Letztendlich droht, dass jedes Unternehmen in die Pflicht genommen wird, da die großen Unternehmen die Verantwortlichkeiten in der Lieferkette einfach weitergeben werden. Kleinen Handwerksbetrieben oder auch den Metzgereien von nebenan droht ein massiver bürokratischer Aufwand. Das halten wir in diesen Zeiten für falsch. Hier erwarten wir mehr Realismus und Entgegenkommen der anderen Fraktionen.
Davon abgesehen werden durch die Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vorgaben der Taxonomie bereits Druck auf die Unternehmen für mehr Umweltschutz und Einhaltung der Menschenrechte ausgeübt wird.
Für ein effektives Lieferkettengesetz müssen dieselben Regeln für alle Unternehmen gelten. Leider erfüllt das der jetzige Vorschlag nicht. Durch die Richtlinie droht ein regulatorischer Flickenteppich, der die Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen stellen wird. Wir fordern deshalb, den Vorschlag in eine Verordnung umzuwandeln, um Rechtssicherheit für alle Betriebe zu schaffen.
Hintergrund:
Der Rechtsausschuss hat Ende April seine Position für ein europäisches Lieferkettengesetz festgelegt. Dieses geht weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Während in Deutschland nur Betriebe mit über 1000 Mitarbeitern betroffen sind, senkt der EU-Vorschlag die Schwelle auf 250 Mitarbeiter. Kritsch zu sehen sind darüber hinaus die erheblichen Mehraufwände zur Kontrolle der gesamten Wertschöpfungskette, den Erfüllungspflichten der Geschäftsführung sowie der zivilrechtlichen Haftung.