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Neustart für den Binnenmarkt für Bauprodukte

Am 10. April 2024 hat das Europäische Parlament die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung, welche ich als EVP-Chefverhandler für das Europäische Parlament verantworten durfte, mit breiter Mehrheit angenommen. Die Bauproduktenverordnung ist das Schlüsselgesetz für unsere Baubranche in Europa. Ohne die Bauproduktenverordnung gäbe es keine CE-Kennzeichen, keine einheitlichen europäischen Anforderungen und Normen für unsere Schrauben, Türen, Fensterrahmen und viele andere im Bau verwendete Produkte.

Nach jahrelangem Rückstau von Normen für Bauprodukte und großen Umsetzungsschwierigkeiten des bisherigen Rechtsrahmens, haben wir mit der Plenarabstimmung nun den Weg für die Veröffentlichung der Neuen Bauproduktenverordnung im Europäische Amtsblatt und damit dem Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedsstaaten geebnet.

 

Ein klar geregelter Prozess, eindeutige Verantwortlichkeiten aller an der Normung von Bauprodukten Beteiligten, sowie die Verwendung digitaler Lösungen wie einem Digitalen Produktpass für Bauprodukte werden dem stotternden Antrieb des Binnenmarktes für Bauprodukte einen neuen Schub geben. Gleichzeitig wird die Neue Bauproduktenverordnung den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, Verfahren vereinfachen und Handelshemmnisse für unsere mittelständischen Unternehmen abbauen. Denn letztendlich ist ein funktionierender Binnenmarkt im Interesse aller am Bau Beteiligten. Umso mehr freut es mich, dass ich dieses komplexe aber sehr wichtige Gesetzesvorhaben in den letzten fünf Jahren von Anfang an begleiten und mitprägen durfte.

 

Hintergrundinformationen zur Plenarabstimmung vom 10. April 2024 finden Sie hier.

 

Den verabschiedeten Verordnungstext finden Sie unter diesem Link