„Wir brauchen eine pragmatische Lösung!“ – Oberpfälzer Europaabgeordneter Christian Doleschal über die Verschiebung der EU Entwaldungsverordnung

Der Oberpfälzer Europaabgeordnete Christian Doleschal (CSU) stellt zur Verschiebung und Änderung der EU-Entwaldungsverordnung klar: 

„Wir wollen weltweit die illegale Abholzung stoppen, ohne unsere heimischen Unternehmen und die Forst- und Landwirtschaft mit bürokratischen Nachweispflichten zu überfordern. Als CSU kämpfen wir für ein Gesetz, das regionale Unterschiede berücksichtigt und praktikabel ist. Bislang stand die Befürchtung im Raum, es könnte ein neuer europäischer Bürokratiehammer auf uns zukommen – das will ich verhindern! Aus diesem Grund hat unsere Fraktion heute im Europäischen Parlament Änderungsanträge zur Entwaldungsverordnung eingebracht.

 

Es ist ein gutes Signal, dass die Einführung der Entwaldungsverordnung nun erst mal nicht kommen und um ein Jahr verschoben werden soll. Das reicht aber nicht: Wir wollen nicht mehr, sondern weniger bürokratische Hürden! Das bedeutet im Konkreten: Gerade für Länder wie Bayern mit stabiler Waldfläche sollten vereinfachte Regeln gelten und es nicht mehr Berichtspflichten als nötig geben. Das soll möglich werden, indem Länder nach ihrem jeweiligen Entwaldungsrisiko eingestuft werden. Deutschland sollte damit in der Null-Risiko-Kategorie eingestuft und von neuen Nachweispflichten befreit werden! Darüber hinaus wollen wir unnötige Doppelregelungen mit anderen Gesetzen verhindern.

 

Selbstverständlich ist mir der Kampf gegen die weltweite Entwaldung ein wichtiges Anliegen. Aber es darf nicht passieren, dass dabei unnötige Bürokratie entsteht. Jetzt ist es wichtig, dass die weiteren Verhandlungen zur Entwaldungsverordnung im Trilog zwischen Parlament, den EU-Mitgliedsstaaten und der Kommission zu unserem Gunsten verlaufen. Die CSU wird sich dafür einsetzen! Es ist zudem entscheidend, dass diese interinstitutionellen Verhandlungen so schnell wie möglich beginnen, damit die Verschiebung nicht gekippt werden kann und eventuelle Anpassungen noch vor Jahresende rechtskräftig beschlossen werden können.“