Heute tritt der Beschluss der EU-Kommission in Kraft, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Ab jetzt hat die EU die Möglichkeit, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie entsprechend anzupassen. Nun ist es notwendig, dass sich die neue Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern schnellstmöglich für eine entsprechende Anpassung der FFH-Richtlinie einsetzt. Dies würde eine flexiblere Regulierung ermöglichen, während der Erhaltungszustand der Art weiterhin gewährleistet bleibt.
Christian Doleschal erklärt dazu:
„Im Dezember 2024 haben die Vertragsstaaten der Berner Konvention beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Diese Entscheidung tritt nun in Kraft. Grundlage der Entscheidung ist die deutliche Zunahme der Wolfspopulation um 81 % in den letzten zehn Jahren, die zu großen Problemen in der Weidetierhaltung geführt hat. Die Europäische Union beziehungsweise die EU-Kommission hat mit ihrer deutlichen Positionierung zur Herabsenkung des Wolfs-Schutzstatus geliefert. Damit bei uns konkrete Auswirkungen zum Tragen kommen, muss die neue Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern den neuen Schutzstatus auch im nationalen Recht berücksichtigen. Als CSU sind wir zuversichtlich, dass diese Umsetzung mit Bayerns Bauernpräsidenten Günther Felßner als hoffentlich neuem Bundeslandwirtschaftsminister baldmöglichst nach der Regierungsbildung gelingen kann. Mit einer schnellen und praxistauglichen Überarbeitung der Regeln wollen wir die Weidetierhaltung stärken und gleichzeitig den Artenschutz praktikabel gestalten.“