Rückführungsverordnung schließt zentrale Lücke im GEAS

Rückführungsverordnung schließt zentrale Lücke im GEAS

Mit der endgültigen Beschlussfassung der neuen EU-Rückführungsverordnung haben wir diese Woche eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem geschlossen. Damit erhält Europa endlich wirksamere Instrumente, um geltendes Recht konsequenter durchzusetzen und Rückkehrentscheidungen tatsächlich umzusetzen.

Ein funktionierendes Asylsystem braucht wirksame Rückführungen. Wer Schutz braucht, muss Schutz erhalten. Wer kein Bleiberecht in Europa hat, muss die Europäische Union wieder verlassen. Genau daran scheitert es bislang noch zu oft. Heute wird nur etwa jede fünfte Ausreisepflicht in der EU tatsächlich durchgesetzt. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit unserer Migrationspolitik.

Mit der neuen Rückführungsverordnung gehen wir dieses Problem an. Künftig sollen Rückkehrentscheidungen europaweit anerkannt werden. Verfahren werden beschleunigt, gemeinsame Informationssysteme besser genutzt und die Mitwirkungspflichten für Ausreisepflichtige klarer geregelt. Auch bei Straftätern und sicherheitsrelevanten Fällen sollen Entscheidungen schneller und konsequenter durchgesetzt werden können.

Zudem schafft die Verordnung erstmals einen klaren Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Illegale Weiterreisen innerhalb der EU dürfen Rückführungen künftig nicht länger verhindern. Rückführungsverfahren können europaweit fortgeführt werden und Rückkehrentscheidungen sollen wieder zu tatsächlichen Rückführungen führen.

Die neue Rückführungsverordnung ist damit nicht nur ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben. Sie macht das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem erst vollständig und schafft mehr Ordnung, Verlässlichkeit und Kontrolle in der europäischen Migrationspolitik. Ein Asylsystem, das Rückkehrentscheidungen nicht durchsetzt, verliert seine Glaubwürdigkeit. Genau deshalb ist diese Reform so wichtig.