Faire Regeln für den Online-Handel: Warum die 150-Euro-Zollfreigrenze fällt

Faire Regeln für den Online-Handel: Warum die 150-Euro-Zollfreigrenze fällt

Billigimporte aus Drittstaaten haben den europäischen Binnenmarkt zunehmend unter Druck gesetzt. Neue Zollregeln sollen Schlupflöcher schließen und fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen. Was sich geändert hat und was Verbraucher jetzt wissen sollten.

Herausforderungen für den Binnenmarkt durch Zollbefreiungen

Der europäische Binnenmarkt lebt von fairen Regeln. Wer in Europa verkauft, muss sich an Sicherheitsstandards, Produktvorschriften und Zollregeln halten. Genau deshalb wurden die bisherigen Zollvorschriften für Pakete aus Drittstaaten zunehmend zum Problem: Bis Ende Juni 2026 waren Pakete mit einem Warenwert bis 150 Euro grundsätzlich von Einfuhrzöllen befreit. 

Die Regelung wurde zunehmend von großen E-Commerce-Plattformen wie Temu und SHEIN ausgenutzt. Das Ergebnis war eine regelrechte Paketflut. So wurden allein im Jahr 2025 rund 5,9 Milliarden Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro in die EU importiert. Dazu kommt, dass die Pakete häufig bewusst zu niedrig deklariert wurden, um Zölle zu umgehen.

Für europäische Unternehmen, die sich an unsere Regeln und Standards halten, entstand dadurch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil zulasten europäischer Unternehmen, des Binnenmarkts und vieler Arbeitsplätze.

Hinzu kommt: Viele dieser Produkte werden zu besonders niedrigen Preisen produziert, oft auf Kosten von Qualität und Sicherheit. Stichprobenkontrollen zeigten, dass mehr als 70 % der importierten Waren nicht den geltenden europäischen Sicherheitsvorschriften genügen. Das gefährdet Verbraucher und verursacht unnötigen Abfall, weil Produkte schneller ersetzt werden müssen.

Neue Regelungen für Billigimporte

Die Abschaffung der 150-Euro-Zollbefreiung ist deshalb ein überfälliger Schritt. Sie beinhaltet keine neue Sonderabgabe. Vielmehr wird eine Ausnahme beendet, die in der Praxis zu unfairen Vorteilen für Anbieter aus Drittstaaten geführt hat. Künftig gelten grundsätzlich für alle Waren die regulären Zollregeln. Das schafft fairere Bedingungen für europäische Unternehmen, die bei uns Wertschöpfung erzeugen. 

Für einen geordneten Übergang gilt seit dem 1. Juli 2026 zunächst ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Produktkategorie – unabhängig von der Anzahl der im Paket enthaltenen Produkte. Beinhaltet ein Paket etwa ein Kinderspielzeug und drei Flaschen Shampoo, werden 6 Euro Zoll fällig. Diese Regel gilt bis zum 01.07.2028. Anschließend sollen die Zölle wieder individuell nach Warenwert und Zollsatz berechnet werden, sobald die dafür notwendigen IT-Systeme vollständig einsatzbereit sind.

Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Für Verbraucher wichtig: Den Zoll zahlt grundsätzlich der Online-Händler. Gibt er die Kosten weiter, müssen sie bereits im Bestellprozess ausgewiesen werden. So werden versteckte Zusatzkosten bei der Lieferung vermieden.

Die neuen Regeln schaffen damit fairere Wettbewerbsbedingungen und stärken den europäischen Binnenmarkt.