Faire Bedingungen im Onlinehandel: Was sich für Temu, Shein & Co. ändert
Die Reform der europäischen Zollunion ist beschlossen. Damit schließen wir Schlupflöcher, nehmen Plattformen stärker in die Verantwortung und modernisieren unsere Zollkontrollen. Erste Zahlen zeigen: Die neuen Regeln verändern den europäischen Onlinehandel bereits.
Schluss mit dem 150-Euro-Schlupfloch
Über Jahre konnten Waren mit einem Wert von unter 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Allein 2025 kamen rund 5,9 Milliarden solcher Kleinsendungen nach Europa. Mehr als 90 Prozent davon stammten aus China. Seit Juli 2026 ist damit Schluss. Die 150-Euro-Zollfreigrenze wurde abgeschafft. Übergangsweise werden nun drei Euro je Warenkategorie innerhalb einer Kleinsendung erhoben. Damit schließt die EU ein zentrales Schlupfloch. Der massenhafte Direktversand aus Drittstaaten soll nicht länger von Zollregeln profitieren, die mit der Realität des heutigen Onlinehandels nicht mehr Schritt halten.
Erste Zahlen sprechen eine deutliche Sprache
Nach Angaben der französischen Zollverwaltung ist die Zahl kleiner Importpakete seit Einführung der neuen Regelung um 30 bis 40 Prozent zurückgegangen. Besonders deutlich ist die Entwicklung im belgischen Lüttich, einem wichtigen europäischen Drehkreuz für den Onlinehandel. Dort gingen die Kleinsendungen im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 53 Prozent zurück. Gleichzeitig hat sich der durchschnittlich deklarierte Warenwert von 5,73 Euro auf 10,85 Euro fast verdoppelt. Auch in den Niederlanden gingen die Kleinsendungen im Juli um 46 Prozent gegenüber dem Jahresanfang zurück. Finanziell macht sich die neue Regelung ebenfalls bemerkbar: Allein die belgische Zollverwaltung nahm zwischen dem 29. Juni und dem 16. August 223,7 Millionen Euro durch den neuen Zoll ein. Auch bei den großen Plattformen zeigt sich die Veränderung. Nach Daten der Shopping-App Joko gingen die Verkaufsvolumina zwischen Juni und Juli bei Temu um rund 50 Prozent, bei AliExpress um 37 Prozent und bei Shein um 15 Prozent zurück. Weniger Kleinsendungen, höhere Warenwerte, sinkende Verkaufsvolumina: Die ersten Zahlen zeigen, dass die neuen Regeln wirken.
Die Zollreform geht noch weiter
Der Drei-Euro-Zoll ist nur ein erster Schritt. Mit der jetzt endgültig beschlossenen Reform des europäischen Zollrechts wird der grenzüberschreitende Onlinehandel grundlegend neu geregelt. Plattformen und Händler, die Waren im Fernabsatz in die EU verkaufen, werden künftig zollrechtlich als Importeure behandelt. Sie sind damit selbst dafür verantwortlich, dass Zollformalitäten erfüllt und die fälligen Abgaben entrichtet werden. Gleichzeitig werden die Kontrollen modernisiert. Ein gemeinsamer EU-Zoll-Datenhub soll Warenströme besser erfassen, Risiken früher erkennen und gezieltere Kontrollen ermöglichen. Eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille soll die Zusammenarbeit der nationalen Behörden verbessern. Bereits ab November 2026 folgt ein weiterer Schritt: Für Kleinsendungen wird EU-weit eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr eingeführt, die zur Finanzierung der steigenden Kosten für Kontrolle und Überwachung beitragen soll. Die ersten Zahlen machen deutlich: Die Zahl der Kleinsendungen sinkt, die deklarierten Warenwerte steigen und die großen Plattformen reagieren. Die jetzt beschlossene Zollreform geht diesen Weg konsequent weiter. Sie schließt Schlupflöcher, ordnet Verantwortlichkeiten neu und gibt unseren Zollbehörden bessere Instrumente an die Hand. Europa bleibt offen für internationalen Handel. Aber Offenheit braucht klare Regeln, wirksame Kontrollen und fairen Wettbewerb. Genau dafür schafft die neue Zollunion die Grundlage.
