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Climate Law

In der vergangenen Woche wurde im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments über das Europäische Klimagesetz abgestimmt. 

Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das im europäischen Green Deal gesetzte Ziel der Klimaneutralität verankert. Das bedeutet, dass die EU bis 2050 nicht mehr CO2 erzeugen soll, als sie an anderer Stelle wieder bindet. Zur Verwirklichung dieses Ziels braucht es Emissionssenkungen, Investitionen in grüne Technologien und Umweltschutzmaßnahmen, sodass in der Gesamtheit der EU-Mitgliedstaaten Netto-Null-Emissionen erzielt werden.

 

Der Klimawandel betrifft uns alle. Der Moment zu handeln, auch im Interesse nachfolgender Generationen, ist jetzt. Es ist von großer Wichtigkeit, dass bei den EU-Fördergeldern, die eine wirtschaftliche Erholung von der COVID-19 Pandemie ermöglichen sollen, darauf geachtet wird, dass diese Mittel in nachhaltige und energieeffiziente Projekte fließen.

 

Bei alledem bleibt jedoch zu bedenken, dass unsere heimische Wirtschaft, die kleinen und mittleren Unternehmen und vor allem die in diesen Betrieben beschäftigen Arbeitnehmer mit unseren ambitionierten politischen Zielen mithalten können müssen. 

 

Aus diesem Grund bin ich nicht vollumfänglich zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung im Umwelt-Ausschuss des Europäischen Parlaments. Wohingegen das endgültige Ziel der Klimaneutralität bis 2050 unstrittig ist, sind die sogenannten Zwischenzielen umstritten. 

Ich habe mich für ein Emissionsreduktionziel für 2030 von maximal 55% eingesetzt. Dies ist zwar ambitioniert, aber wenn Europa eine Führungsrolle bei Innovationen in klimafreundliche und klimaneutrale Technologien einnehmen möchte, müssen wir ein Zeichen setzen. 

Dennoch legt der im Ausschuss angenommene Bericht ein noch wesentlich ehrgeizigeres Ziel fest: Aufgrund eines Kompromisses zwischen den Sozialdemokraten und der liberalen RENEW-Fraktion wurde ein Emissionsziel von 65% für 2030 festgelegt und die Europäische Volkspartei damit überstimmt.

Dieses hohe CO2-Einsparungsziel stellt eine ideologische Maßnahme dar, die durch realistische Erwägungen nicht zu rechtfertigen ist. Klimaschutz und Industriearbeitsplätze müssen miteinander vereinbar bleiben. Eine zu rasch angeordnete – geradezu planwirtschaftliche – Umstellung auf klimafreundlichere Arbeitsweisen und Energiequellen gefährdet unnötig Arbeitsplätze. Wirtschaftlichen Akteuren wird nicht genug Zeit eingeräumt, um ihre Arbeitsweisen anzupassen, was Betriebsschließungen nach sich ziehen kann. 

 

Im Oktober wird der im Ausschuss beschlossene Bericht im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt: Hier bietet sich uns als Europäische Volkspartei die Gelegenheit, doch noch eine realistische Klimapolitik durchzusetzen. Denn wir wollen den Klimaschutz gestalten und unterstützen, aber auf verantwortungsvolle und soziale Weise.